DZI Spendensiegel von Tropica Verde
Seit 2010 besitzt TROPICA VERDE das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstitutes für soziale Fragen („DZI“).
Mit dem DZI Spendensiegel bestätigt das Institut, eine allgemein anerkannte und unabhängige Organisation, dass TROPICA VERDE Spendengelder zweckgerecht und sorgfältig entsprechend der Satzung für Projekt- und Bildungsarbeit einsetzt. >>> hier geht’s zu unserem Siegel auf der Website des DZI
Das DZI Spendensiegel ist jährlich neu zu beantragen und wird aufgrund einer umfangreichen Prüfung von Finanzunterlagen und Tätigkeitsnachweisen erteilt. Eine komplette Transparenz über den Aufbau, die Tätigkeit und die Mittelverwendung des Vereins sowohl gegenüber dem DZI als auch in der Öffentlichkeit ist dabei entscheidend für die Zuerkennung des Spendensiegels. So kann der größtmögliche Schutz von Spendern gegen eine zweckfremde Verwendung von Geldern gewährleistet und dokumentiert werden.
Transparenzstandards des DZI und die Antworten von TROPICA VERDE
Das DZI legt seine Anforderungen an die Empfänger des DZI Spendensiegels in sogenannten „Standards“ nieder, die auf der Website des DZI in einer Broschüre zu den Leitlinien des DZI zum Download bereit stehen.
Entscheidende Bedeutung kommen den Transparenzstandards unter Ziffer 7 des Regelwerks zu. Nachfolgend haben wir für Sie diese Standards und unsere Antworten (fett) zusammengestellt oder zu den Dokumenten, in denen diese Antworten regelmäßig zu finden sind, verlinkt.
7. Transparenzstandards des DZI
1. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen. 2. Sie beantwortet Anfragen und Beschwerden zeitnah und sachgerecht. 3. Die Organisation unterhält eine Website und veröffentlicht spätestens zwölf Monate nach Abschluss ihres Geschäftsjahres einen aussagekräftigen Jahresbericht. 4. Website und Jahresbericht sind klar und verständlich gestaltet und haben einen der Komplexität der Organisation angemessenen Umfang. 5. Die Organisation legt dem DZI alle Unterlagen vor und erteilt ihm alle Auskünfte, die es ermöglichen, die Einhaltung der Spenden-Siegel-Standards zu prüfen.
a. Jahresbericht und Website
(1) 1. Die Organisation veröffentlicht die in den Ziffern (2)-(15) aufgeführten Informationen im Jahresbericht. 2. Sind sie ausführlich nur auf der Website zu finden, so enthält der Jahresbericht einen Verweis auf diese weiterführenden Informationen.
(2) 1. Die Organisation stellt ihren Aufbau sowie ihre Organe hinsichtlich der jeweiligen Aufgaben, der personellen Zusammensetzung und der Form ihrer Ernennung dar. 2. Sie veröffentlicht die Namen der Mitglieder des Leitungsorgans, der Geschäftsführung und besonderer Aufsichtsorgane.
>>> Siehe Team.
(3) 1. Den Informationen über die Organisationsstruktur ist eindeutig zu entnehmen, ob die Organmitglieder hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind. 2. Zur Darstellung der Organisationsstruktur gehört auch die aussagekräftige Information über wesentliche Mitgliedschaften, über die Zugehörigkeit zu internationalen Zusammenschlüssen sowie über durch Beteiligungen, Ausgründungen oder in anderer Form verbundene Rechtskörper von besonderer Bedeutung.
>>> Siehe Organigramm, Transparenzinformationen in den jährlichen Finanzberichten (Anlage 3) sowie BioFrankfurt.
(4) 1. Die Organisation beschreibt ihre wesentlichen Zielsetzungen und Strategien sowie die damit verbundenen wesentlichen Chancen und Risiken. 2. Sie informiert über Struktur und Funktionsweise ihrer internen Kontrollmechanismen.
>>> Siehe Über uns, Vereinssatzung und Satzung des Ausschusses auf der Website.
(5) 1. Die Organisation berichtet exemplarisch und zusammenfassend über die im Berichtsjahr unterstützten wesentlichen Projekte und Programmbereiche. 2. Dabei beziffert sie die jeweils aufgewendeten Mittel, stellt wichtige Erfolge und Misserfolge sachgerecht dar, nennt bedeutende Projekt- oder Finanzierungspartner und stellt wesentliche Informationen zur Wirkungsbeobachtung sowie zur Zukunftsplanung bereit.
>>> Siehe Tätigkeits- und Finanzberichte auf der Website.
(6) Die Organisation nennt mit Stand zum Ende des Geschäftsjahres die Zahl ihrer stimmberechtigten sowie gegebenenfalls fördernden Mitglieder, die Zahl ihrer hauptamtlich Beschäftigten und nach Möglichkeit auch die Anzahl ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiter.
>>> Siehe Transparenzinformationen in den jährlichen Finanzberichten (Anlage 3).
(7) 1. Die Organisation veröffentlicht unter Nennung der einzelnen Funktionen die Jahresgesamtbezüge hauptamtlicher Mitglieder des Leitungsorgans und der Geschäftsführung im Berichtsjahr. 2. Stehen der Einzelveröffentlichung Gründe entgegen, so werden diese von der Organisation erläutert und es wird lediglich die Summe der entsprechenden Jahresgesamtbezüge sowie die Anzahl der betreffenden Personen veröffentlicht. 3. Kann aufgrund der Veröffentlichung der Summe der Jahresgesamtbezüge auf die Höhe der Vergütung einzelner Leitungsmitglieder geschlossen werden, so kann die Veröffentlichung unterbleiben und ist dies im Jahresbericht zu begründen. 4. Beschäftigt die Organisation mehr als 20 Mitarbeiter, so legt sie darüber hinaus in angemessener Detailliertheit die Struktur und Bandbreite der Jahresgesamtbezüge ihrer Mitarbeiter und Organmitglieder unter konkreter Nennung von Ober- und Untergrenzen oder von Durchschnittswerten transparent dar.
>>> Siehe jährliche Finanzberichte, Position Personalaufwendungen. TROPICA VERDE beschäftigt weniger als drei hauptamtliche Mitarbeiter, daher entfällt gemäß Satz 4 die weitere Detaillierung.
(8) 1. Die Organisation veröffentlicht unter Nennung der jeweiligen Funktionen die Höhe der an Organmitglieder gegebenenfalls geleisteten jährlichen Aufwandsentschädigungen. 2. Stehen der Einzelveröffentlichung Gründe entgegen, so werden diese von der Organisation erläutert und es werden lediglich die Gesamtsumme der für das jeweilige Organ geleisteten Aufwandsentschädigungen sowie die jeweilige Anzahl der betreffenden Personen veröffentlicht.
>>> Siehe Transparenzinformationen in den jährlichen Finanzberichten (Anlage 3).
(9) 1. Die Organisation erläutert in zusammengefasster Form ihre Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Unternehmen im Sinne des Spenden-Siegel-Standards Nr. 3 Buchstaben h und i. 2. Dabei führt sie die wesentlichen Dienstleister und Unternehmen namentlich auf.
>>> Siehe Transparenzinformationen in den jährlichen Finanzberichten (Anlage 3). Es bestehen keine Unternehmenskooperationen auf gewerblicher Basis (Spenden-Siegel-Standard Nr. 3 h) oder Vereinbarungen mit gewerblichen Dienstleistern zur Einwerbung von Spenden bzw. im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (Spenden-Siegel-Standard Nr. 3 i).
(10) Die Organisation erläutert in zusammengefasster Form, in welcher Weise im Rahmen ihrer Mittelbeschaffung erfolgsabhängige Vergütungen geleistet werden.
>>> Nicht zutreffend: Siehe Transparenzinformationen in den jährlichen Finanzberichten (Anlage 3).
(11) Sofern die Organisation mit eigenen Angestellten oder Organmitgliedern oder mit diesen nahestehenden natürlichen oder juristischen Personen wesentliche Rechtsgeschäfte eingeht, wird dies im Jahresbericht oder auf der Website erläutert.
>>> Nicht zutreffend: Siehe Transparenzinformationen in den jährlichen Finanzberichten (Anlage 3).
(12) Die Organisation erläutert exemplarisch und zusammenfassend ihre Werbeformen, um diesbezüglich Transparenz und Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu schaffen.
>>> TROPICA VERDE wirbt mit Informationsständen und Fachvorträgen, der Vereinszeitschrift Der TUKAN (Ausgabe 2016), Informationsflyern und E-Mail-Verteilern für die Projekte und den Verein.
(13) 1. Die Organisation veröffentlicht – einschließlich der Vergleichsdaten des Vorjahres – ihre Einnahmen und Ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen sowie ihr Vermögen in der in Spenden-Siegel-Standard Nr. 6.a Ziffern (4) bis (6) vorgegebenen Mindestgliederung. 2. Sie erläutert die wesentlichen Positionen sowie etwaige deutliche Abweichungen gegenüber dem Vorjahr und bewertet ihre allgemeine finanzielle Lage.
>>> Siehe jährliche Finanzberichte.
(14) 1. Leitet eine Organisation mehr als die Hälfte ihrer Projektausgaben an eine einzige andere Organisation zur weiteren Disposition weiter, so informiert sie darüber im Jahresbericht. 2. Dies gilt in analoger Weise auch für eine Organisation, die mehr als die Hälfte ihrer Mittel von einer einzigen anderen gemeinnützigen Organisation erhält. 3. Werden Werbe- oder Verwaltungsausgaben direkt durch eine Zentralorganisation oder andere Dritte finanziert (z.B. Straßenwerbung), so informiert die Organisation über Umfang und Inhalt ebenfalls in ihrem Jahresbericht.
>>> Nicht zutreffend: Siehe Transparenzinformationen in den jährlichen Finanzberichten (Anlage 3).
(15) Die Organisation informiert über Umfang und Ergebnis der Prüfung ihrer Rechnungslegung.
>>> Siehe jährliche Finanzberichte.
(16) 1. Auf ihrer Website veröffentlicht die Organisation wesentliche Informationen in leicht zugänglicher, aktueller Form. 2. Hierzu gehören insbesondere der Jahresbericht, die Satzung, die Zusammensetzung ihres Leitungsorgans und besonderen Aufsichtsorgans sowie wichtige Ansprechpartner.
>>> Siehe Satzung, Berichte, Team und Kontakt.
b. Darlegungs- und Auskunftspflichten
(1) 1. Die Organisation übermittelt dem DZI alle Informationen und erteilt alle Auskünfte, die für die Überprüfung der Einhaltung der Spenden-Siegel-Standards erforderlich sind. 2. Sie informiert das DZI zeitnah und umfassend über wesentliche Veränderungen sowie über Sachverhalte, die den Spenden-Siegel-Standards entgegenstehen könnten.
>>> TROPICA VERDE gewährleistet den entsprechenden Informationsfluss im Rahmen der jährlichen Beantragung des DZI-Spendensiegels sowie unterjährig aktuell bei entsprechender Veranlassung.